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pro mente Wien -
Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
Grüngasse 1A, 1040 Wien
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UID ATU 45152800
ZVR-Zahl 203057806
www.promente.wien
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Fotograf:innen: Horst Dockal, Maria Hollunder, Ulrike Köb, Angela Pointinger, Klaus Ranger
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Design und technische Umsetzung: Dr. Reither & Partner - Agentur für klassische und neue Medien
Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz/Whistleblower
Informationen zum Hinweisgeber:innen-System
Gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“) sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG)
Die pro mente Wien legt als gemeinnütziger Verein großen Wert auf Fairness. Im Zuge unseres Whistleblower-Systems geben wir Mitarbeitenden, Partner:innen, Lieferant:innen und weiteren mit uns in Verbindung stehenden Personen die Möglichkeit, wahrgenommene Verstöße seitens der pro mente Wien zu melden.
Welche Personengruppen sind durch das Gesetz bei einer Meldung geschützt?
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben können Personen, die für die pro mente Wien arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit der pro mente Wien stehen, Verstöße melden.
Dies umfasst:
- Mitarbeitende
- Bewerbende
- Praktikant:innen, Zivildiener, und Freiwillige
- Lieferant:innen sowie Geschäfts- und Systempartner:innen
- Selbständig erwerbstätige Personen, die für uns tätig werden
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen
Welche Meldungen sind gesetzlich geschützt?
Gemeldete Hinweise müssen wahrheitsgemäß sein. Die/der Whistleblower:in muss „im guten Glauben“ sein, dass „eine Tatsache“ gemeldet wird, welche einen „Rechtsverstoß“ darstellt und in den Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fällt.
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz umfasst nur Meldungen und Hinweise zu Verstößen und Fehlverhalten in folgenden Themenbereichen:
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.
Das Whistleblower-System der pro mente Wien ist keine Plattform für allgemeine Anfragen oder Beschwerden. Sollten Sie uns etwas mitteilen wollen, das sich außerhalb des Bereiches des HinweisgeberInnenschutzgesetzes befindet, so bitten wir Sie, dies per Mail an office(a)promente.wien zu tun.
Bewusste Falschmeldungen mit dem Ziel, Personen oder den Verein selbst zu diskreditieren, sind als Compliance-Verstoß zu bewerten und können gegebenenfalls arbeits- und/ oder verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie kann ich einen Verstoß melden?
Hinweise über mutmaßliche Verstöße zum Nachteil der Organisation können schriftlich über das Whistleblower-System der pro mente Wien unter der E-Mail Adresse whistleblower(a)promente.wien eingebracht werden.
Damit Ihr Anliegen sachgemäß überprüft und behandelt werden kann, muss in der Meldung folgendes enthalten sein:
- Name und/oder Adresse des Bereichs der pro mente Wien, auf den sich die Meldung bezieht
- Grund der Meldung / wahrgenommener Verstoß
Was passiert nach Meldung eines Verstoßes?
Sie erhalten eine Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung bei pro mente Wien.
Jede Meldung wird zeitnah auf ihre Compliance-Relevanz überprüft, und im Anlassfall werden adäquate Ermittlungsschritte eingeleitet. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von maximal 3 Monaten informieren wir Sie über die eingeleiteten Maßnahmen.
Auf Anfrage per Mail erhalten Sie jederzeit Informationen über den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung.
Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Als Hinweisgeber:in sind Sie über das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) vor Repressalien durch das Unternehmen geschützt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Verstöße bzw. das Fehlverhalten berechtigt eingemeldet wurden.
Ihre Kontaktdaten sind ausschließlich den Compliance-Verantwortlichen bekannt und werden von diesen absolut vertraulich behandelt. Anonyme Eingaben sind nicht vorgesehen.
Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Meldung und der damit verbundenen (technischen) Administration verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen und der damit verbundenen Vermeidung von Schäden und Haftungsrisiken. Ist von einer eingegangenen Meldung ein:e Mitarbeiter:in betroffen, dient die Verarbeitung auch der Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Bezüglich Datenschutz inklusive Betroffenenrechte dürfen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung verweisen, die den gesetzlichen Bestimmungen folgt. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.